Der KOPAS Kurs vom 28.09.2022 wurde leider ABGESAGT.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neue Altersgrenze und begleitende Massnahmen für gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 mit der Änderung der Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115) die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre beschlossen und per 1. August 2014 in Kraft gesetzt. Die revidierte Verordnung sieht vor, dass die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) bei Berufen mit gefährlichen Arbeiten im Anhang zu ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes definieren.

Hier finden Sie weitere Erklärungen und relevante Informationen zum Thema und zu den Anforderungen an die Betriebe.

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