
Die
Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im gewerblichen Detailhandel (BL)
ist ein selbsterklärendes Sicherheitskonzept zur Unfallverhütung und Vermeidung von Berufskrankheiten der Mitarbeitenden im gewerblichen DetailhandelJeder Arbeitgeber ist in der Pflicht!
Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz verpflichten die Betriebe, Massnahmen zur Verhütung von Betriebsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen. Warum und wie?

Mit dem Aufbau eines betrieblichen Sicherheitskonzepts engagieren Sie sich als Arbeitgeber für sichere und gesunde Arbeitsplätze.
Sie können damit
- menschliches Leid verhindern
- die direkten und indirekten Unfallkosten wie Ausfallstunden, administrative Umtriebe usw. reduzieren
- steigende Versicherungsprämien vermeiden
- die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Mitarbeitenden nachhaltig erfüllen
- Ihre Mitarbeitenden zu sicherem und gesundheitsbewusstem Verhalten motivieren und ausbilden
- eine lebendige Sicherheitskultur im Unternehmen schaffen
- Haftpflichtansprüche oder gar strafrechtliche Folgen vermeiden
- konkurrenzfähig bleiben
Die Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im gewerblichen Detailhandel (BL) ist ein selbsterklärendes Programm zur Betriebsunfallverhütung und Gesundheitserhaltung der Mitarbeitenden im gewerblichen Detailhandel bzw. zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten!
Die Umsetzung der Massnahmen muss dokumentiert, erfolgswirksam geprüft und kontinuierlich an veränderte Verhältnisse angepasst werden.
Von den EKAS-Richtlinien betroffen sind sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen und Lernende ausbilden. Und obwohl die Risiken eines Betriebsunfalls oder die Beeinträchtigung der Gesundheit am Arbeitsplatz im Handels- und Verkaufsbereich nicht offenkundig sind, gilt die Richtlinie auch für diese Betriebe.